Abnahme und Vergütung von Strom klärt das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG). Dabei geht es um die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Stromnetzanbieter bekommen von Wind, Solar oder Biomasse Strom zugeliefert und zahlen dafür eine festgelegte Vergütung. Mit Ausschreibung ins Bundesgesetzblatt am 1. August 2004 war das Erneuerbare Energie Gesetz gültig. Nach Zielen von Deutschland und der EU, um Klimaschutz höher zu schrauben, zum Schutz der Umwelt, und der nachhaltigen Entwicklung sollen erneuerbare Energiequellen ausgebaut werden.
Im Erneuerbare Energie Gesetz zählt folgendes dazu: Wasserkraft, Fotovoltaik-Anlage, Erdwärme, also Geothermie und Biomasse-Energie, auch die Windkraft-Energie. Die jeweiligen Vergütungssätze können online im Erneuerbare Energie Gesetz nachgeschaut werden. ImErneuerbare Energie Gesetz wurde verankert, dass es einen Bonus für den Nutzen von Ökostrom im Haushalt gibt. Danach kann bis zu 30 Prozent Eigenverbrauch getätigt werden.
Die Faustregel beimErneuerbare Energie Gesetz für den Strom-Bonus sagt, dass die Eigenverbrauchsvergütung inkl. des ersparten Stroms von der Vergütung des Einspeisens abgezogen wird.
Das EEG (Erneuerbare Energie Gesetz) wurde geändert und die Änderungen gelten nun ab 1. Mai 2011.
Danach – so das Erneuerbare Energie Gesetz – muss der Stromnetzbetreiber, nachdem der Antrag von einem Netzanschuss vorliegt, den konkreten Zeitplan für die Bearbeitung vom Netzanschluss bekannt machen. Wege, Schritte bis zum Netzanschluss sind vom Netzbetreiber anzugeben. Den Stromnetz-Einspeisern ist mitzuteilen, was der Netzbetreiber für die Einspeisung noch alles braucht. Damit die Netzbetreiber den Punkt ermitteln, wo Strom zusammenfließen soll. Die Neuerungen vom Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) sind auch, wenn der Netzbetreiber alle Informationen von Einspeiser erhält, muss der Netzbetreiber den Schalttermin mitteilen. Zudem Informationen des Netzbetriebs dem Einspeiser zur Verfügung zu stellen, die am Einspeisepunkt nötig sind. Der Netzbetreiber muss einen Kostenvoranschlag dem Einspeiser unterbreiten, in der die Kosten des Netzanschlusses dargelegt werden. Beim Kostenvoranschlag geht es nur um die Technik, die dafür bereitgestellt wird. Weiteres im Gesetz bitte nachlesen.